Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
PC-PARTNER Oberhausen
Steinbrinkstr.246
46145 Oberhausen
Deutschland
im weiteren – PC-PARTNER Oberhausen – genannt
A. Geltung der Bedingungen
1. Alle Lieferungen und Leistungen des PC-PARTNER Oberhausen werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Individualvereinbarungen bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
B. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Grundsätzlich sind Bestellungen und Lieferungen nur innerhalb Deutschlands möglich. Auf Anfrage ermöglichen wir aber auch Lieferungen in das europäische Ausland. Versandkosten werden in diesem Falle nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
2. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom PC-PARTNER Oberhausen Oberhausen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der PC-PARTNER Oberhausen bei Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
3. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat ist der PC-PARTNER Oberhausen und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er dem PC-PARTNER Oberhausen schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
4. Der PC-PARTNER Oberhausen ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
5. Ist ein Produkt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, weil eine Belieferung durch unsere Lieferanten ohne unser Verschulden nicht möglich ist, so kann der PC-PARTNER Oberhausen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und wir bieten ihm, soweit möglich, die Lieferung eines vergleichbaren Produktes an. Bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden ggf. erstattet bzw. bei einer Ersatzlieferung mit dieser verrechnet.
C. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der PC-PARTNER Oberhausen zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von diesen Regelungen ausgeschlossen.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird der PC-PARTNER Oberhausen von seiner Leistungspflicht frei wobei der Kunde im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg von seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung ebenfalls frei wird. Der Transport der Ware geschieht auf Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird vom PC-PARTNER Oberhausen unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der PC-PARTNER Oberhausen berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird der PC-PARTNER Oberhausen nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
D. Vertragsabschluss
1. Alle Angebote des PC-PARTNER Oberhausen sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Auftragsbestätigung oder der Lieferung durch den PC-PARTNER Oberhausen. Der Kunde ist – soweit nicht anders vereinbart – 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Der PC-PARTNER Oberhausen wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
3. Alle Preisangaben beinhalten die anfallenden Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
E. Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 312d und § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine eindeutige und verständliche Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse des PC-PARTNER Oberhausen bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
– nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
– Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 50 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 50 übersteigen, übernimmt der PC-PARTNER Oberhausen die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, den jeder Warensendung beiliegenden Rücksendeaufkleber zu verwenden. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, so kann er telefonisch unter 0208/629790 angefordert werden. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 15 kg veranlasst der PC-PARTNER Oberhausen die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline des PC-PARTNER´s Oberhausen oder per eMail beantragt werden.
3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Zur Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten in Computersysteme nur durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen. Der Verbraucher hat auch bei Rücksendung ohne Originalverpackung ggf. Wertersatz zu leisten. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung auf und benutzen Sie das Gerät erst, wenn Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
F. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Der PC-PARTNER Oberhausen gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377,378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für den PC-PARTNER Oberhausen die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt der PC-PARTNER Oberhausen eine Gewährleistung von 6 Monaten.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/ des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Der PC-PARTNER Oberhausen behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen seiner Lieferanten in diesen Fällen vor.
8. Geräte, die nicht vom PC-PARTNER Oberhausen bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
9. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der PC-PARTNER Oberhausen behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den PC-PARTNER Oberhausen ab.
3. Die im Eigentum des PC-PARTNER´s Oberhausen stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an den PC-PARTNER Oberhausen abgetreten, wobei dieser die Abtretung annimmt.
4. Der PC-PARTNER Oberhausen behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des PC-PARTNER Oberhausen berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum des PC-PARTNER Oberhausen stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der PC-PARTNER Oberhausen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum des PC-PARTNER Oberhausen hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des PC-PARTNER Oberhausen geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks nicht angenommen werden. Der PC-PARTNER Oberhausen ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem PC-PARTNER Oberhausen entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem PC-PARTNER Oberhausen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen des PC-PARTNER Oberhausen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der PC-PARTNER Oberhausen lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch den PC-PARTNER Oberhausen oder Erfüllungsgehilfen des PC-PARTNER Oberhausen beruhen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes.
2. Wenn und soweit die Haftung des PC-PARTNER Oberhausen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des PC-PARTNER Oberhausen.
X. Gerichtsstand
1. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XI. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur weisen wir, über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich hin.
XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Der PC-PARTNER Oberhausen ist berechtigt, die ihm vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Ein Antrag auf Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der PC-PARTNER Oberhausen ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von dem PC-PARTNER Oberhausen beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
X. Pfandrecht des Werksunternehmers und unterlassene Abholung
1. Dem PC-PARTNER Oberhausen steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz vom PC-PARTNER Oberhausen gelangt sind.
2. Kommt der Kunde nach Fertigstellungsmeldung mit der Entgegennahme des
Gerätes in Verzug, verwahrt der PC-PARTNER Oberhausen das Gerät gegen Berechnung einer Pauschalgebühr von EUR 1,50 pro Tag.
3. Die Haftung während der Verwahrzeit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
VIII. Gewährleistung für Reparatur und Haftung
Der PC-PARTNER Oberhausen gewährleistet die einwandfreie Durchführung des Auftrages 6 Monate lang.
Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie vom PC-PARTNER Oberhausen zu vertreten sind. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Reparaturen, die durch unsachgemäße Bedienung, normalen Verschleiß an Verschleißteilen die
dem natürlichen Verschleiß bei der Benutzung unterliegenden Teilen erforderlich
werden. Der PC-PARTNER Oberhausen gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem PC-PARTNER Oberhausen Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen dem PC-PARTNER Oberhausen oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
3. Der PC-PARTNER Oberhausen haftet für typische, vorhersehbare Schäden und Verlust des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als den PC-PARTNER Oberhausen oder seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
Im Falle eines Verschuldens ist der PC-PARTNER Oberhausen zu einer für den Kunden kostenlosen Instandsetzung berechtigt und verpflichtet. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann der PC-PARTNER Oberhausen stattdessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Zeitwerts oder, nach eigener Wahl, durch Lieferung eines vergleichbaren Gerätes erfüllen.
Gleiches gilt bei Verlust. Der PC-PARTNER Oberhausen haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares.
4. Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem
Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen
oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet der PC-PARTNER Oberhausen nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom PC-PARTNER Oberhausen oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des PC-PARTNER Oberhausen bei der Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Reparaturauftrag verursacht worden sind.
Der PC-PARTNER Oberhausen ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind.
5. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis des PC-PARTNER Oberhausen oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt
oder durch Dritte vornehmen lässt.